Der Bund der historischen Schützenbruderschaften (BDHS) hat es im März 2012 beschlossen: Homosexuelle dürfen zwar Schützenkönig werden, aber ihr gleichgeschlechtlicher Partner darf nicht an der Seite des Königs bei offiziellen Anlässen marschieren. Er muß hinterhergehen. Anlaß war ein "Skandal" aus dem Jahr 2011 in Münster, der die Schützen dazu veranlaßt hatte, dies in die Satzung aufzunehmen. Der bekennende homosexuelle Schützenkönig hatte seinen Partner im Leben auch zum Partner auf dem Thron erwählt. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fordert, die Modifizierung der Satzung wieder zu streichen. Bauer Heinrich Schulte-Brömmelkamp aus Kattenvenne am Ölberg kommentiert! Comedy, Kabarett und Satire vom Bauernhof: http://www.kattenvenne.de.vu
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